Leistungen Beratung Pflegestufe

Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger haben einen Hilfebedarf und Sie spielen mit dem Gedanken eine Pflegestufe zu beantragen? Sie sind sich unsicher, ob der eigene Hilfebedarf für eine Pflegestufe ausreicht?
Aus Erfahrung wissen wir, dass sich viele Menschen vor der Beantragung einer Pflegestufe scheuen.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Individuelle Beratung zur Beantragung einer Pflegestufe
  • Beantragung einer Pflegestufe
  • Vorbereitung und Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
  • Widerspruch bei Ablehnung der Zuerkennung einer Pflegestufe
  • Beratung zu ambulanten Pflegeleistungen

Die Beratung ist für Sie kostenfrei.


Folgende Fragen werden oft gestellt:

  • Reicht mein Hilfebedarf für eine Pflegestufe aus?
  • Was muss ich bei der Beantragung beachten?
  • Was passiert nach der Antragstellung?
  • Wie und durch wen erfolgt die Begutachtung?
  • Kann ich einen Begutachtungstermin ablehnen?
  • Kann ich jemanden zur Begutachtung dazu holen?
  • Kann die Begutachtung im Krankenhaus erfolgen?
  • Wie komme ich zu Leistungen der Pflegeversicherungen während des Antragsverfahrens?
  • Was soll ich machen, wenn der Antrag auf Pflegestufe abgelehnt wird und wie oft kann ich Anträge stellen?

Gerade wenn man selbst hilfsbedürftig ist hat man für diese Fragen keinen „Nerv“ und kein „Ohr“. Die Familie und nähere Angehörige möchte man nicht belasten. Auch haben viele Hemmungen die Hilfsbedürftigkeit gegenüber den eigenen Ehepartnern und Kindern einzugestehen. Ehepartner sind oftmals mit der Pflege aufgrund des eigenen Alters überfordert. Die berufstätigen Kinder befinden sich oft in der Sandwichposition zwischen Elternschaft und Pflege der eigenen Eltern. Dazu kommen die großen Entfernungen in unserer Region. Diese Randbedingungen bringen die Familien an den Grenzen der Leitungsfähigkeit und stellt alle Beteiligten vor eine unlösbare Aufgabe. Es folgt die Überlastung und Beeinträchtigung der Familienharmonie. Dann bleiben für die Behörden, die Antragsstellung und Antragswege oftmals wenig Zeit. Auch ist es für die pflegebedürftigen älteren Menschen erfahrungsgemäß wesentlich einfacher, wenn Außenstehende das Antragsverfahren begleiten. Dafür haben wir vollstes Verständniss. Unsere Pflegekräfte unterliegen mit ihrem Arbeitsvertrag der generellen Schweigepflicht.

Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie sehr gerne bei der Beantragung!

Rufen Sie uns einfach an!