Leistungen Übersicht unseres Pflegeangebotes

Sonderleistungen

  • Leistungen, die Sie wünschen, wenn eine Krankenkasse und/oder eine Pflegekasse Leistungen nicht erbringt.

Details

Pflegeversicherung

  • Inhalt der ambulanten Pflegeleistungen gemäß der Pflegeversicherung (SGB XI)

Krankenversicherung

  • Pflegeleistungen nach SGB V übernommen durch
    die gesetzliche Krankenversicherung

Details

Im Rahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung werden im Einzelfall erforderliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Ablaufs des täglichen Lebens übernommen. Auch eine teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen bieten wir an. Darüber hinaus bieten wir die Beaufsichtigung oder Anleitung der Tätigkeiten mit dem Ziel, dass der Patient eigenständig die Verrichtungen ausführen kann, im Rahmen der anerkannten Pflegestufe. Im Rahmen der Pflege beraten und leiten wir die Angehörigen / die Bezugsperson an. Unsere Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität dienen zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen.

Die Durchführung und Organisation der Pflegeleistungen entsprechen dem allgemeinen Stand der pflegerisch-medizinischen Erkenntnisse. Alle Tätigkeiten erbringen wir unter Einbeziehung des Prinzips aktivierenden Pflege.

Leistungen entsprechend der Pflegestufen sind:

Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Unter der Beachtung der Intimsphäre. Der Zeitpunkt der Körperpflege wird mit dem Pflegebedürftigen und seinem sozialen Umfeld abgestimmt.

Die Körperpflege umfasst im Einzelnen:

Das Waschen, Duschen und Baden
Dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, bei Bedarf die Kontaktherstellung zur Fußpflege, das Haarewaschen und –trocknen, ggf. die Kontaktherstellung zum/zur Friseur/in sowie die Hautpflege.


Die Zahnpflege
Diese umfasst das Zähneputzen, die Prothesenreinigung, die Mundhygiene.


Das Kämmen
Einschließlich Herrichten der Tagesfrisur


Das Rasieren
Einschließlich der Gesichtspflege


Darm- und Blasenentleerung
Einschließlich der Pflege bei Urinalversorgung sowie Pflege bei der normalen Blasen- und Darmentleerung, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an.
Im Rahmen der Planung der Mahlzeiten und der Hilfe bei der Nahrungszubereitung wird eine ausgewogene Ernährung angestrebt. Spezielle Hilfsmittel werden ggf. eingesetzt und der Pflegebedürftige wird zu ihrem Gebrauch angeleitet. Der Pflegebedürftige wird bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme beraten. Bei Nahrungsverweigerung wird ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich.

Die Ernährung umfasst:

Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Hierzu zählen alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester, flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck, etc.

Hygienemaßnahmen, wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung
Ziel der Mobilität ist u.a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine Überprüfung des unmittelbaren Wohnbereiches in Bezug auf erforderliche Veränderungen und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen. Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung über Vorkehrungen für Notfälle und ihren Einsatz erforderlich. Die Anwendung von angemessenen Hilfsmitteln erleichtern den Umgang mit Bewegungsdefiziten.

Beim Aufstehen und Zubettgehen werden Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen berücksichtigt. Das gewohnte Bett wird, entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen, in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit, so lange wie möglich erhalten. Die Angehörigen werden auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Die Mobilität umfasst:

Das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern
Das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellungen beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, wie Prothesen. Das Betten umfasst die Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfsmitteln. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb und außerhalb des Bettes ermöglichen. Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen werden vorbeugt und die Selbständigkeit wird unterstützt.

Das Gehen-, Stehen-, Treppensteigen
Diese umfassen das Bewegen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich bewegen,

Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z.B. organisieren und planen des Zahnarztbesuches)

Das An- und Auskleiden
Dies umfasst die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein Anzieh- und Ausziehtraining
Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Förderung der Fähigkeit zur Selbstversorgung in eine hygienegerechte Umgebung.

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:

  • Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfes
  • Kochen, einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Nahrung
  • Reinigen der Wohnung im unmittelbaren Wohnbereich des Pflegebedürftigen
  • Spülen incl. der Reinigung des Spülbereiches
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung; dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung
  • Beheizen der Wohnung einschließlich der Bereitstellung und Entsorgung des Heizmaterials
Falls Sie als pflegende Person selbst erkrankt oder in Ihrem wohlverdienten Jahresurlaub sind übernehmen wir gerne die Pflege Ihrer Angehörigen.