Leistungen Übersicht unseres Pflegeangebotes
Sonderleistungen
- Leistungen, die Sie wünschen, wenn eine Krankenkasse und/oder eine Pflegekasse Leistungen nicht erbringt.
Pflegeversicherung
- Inhalt der ambulanten Pflegeleistungen gemäß der Pflegeversicherung (SGB XI)
Krankenversicherung
- Pflegeleistungen nach SGB V übernommen durch
die gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung werden im Einzelfall erforderliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Ablaufs des täglichen Lebens übernommen. Auch eine teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen bieten wir an. Darüber hinaus bieten wir die Beaufsichtigung oder Anleitung der Tätigkeiten mit dem Ziel, dass der Patient eigenständig die Verrichtungen ausführen kann, im Rahmen der anerkannten Pflegestufe. Im Rahmen der Pflege beraten und leiten wir die Angehörigen / die Bezugsperson an. Unsere Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität dienen zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen.
Die Durchführung und Organisation der Pflegeleistungen entsprechen dem allgemeinen Stand der pflegerisch-medizinischen Erkenntnisse. Alle Tätigkeiten erbringen wir unter Einbeziehung des Prinzips aktivierenden Pflege.
Leistungen entsprechend der Pflegestufen sind:
Die Körperpflege umfasst im Einzelnen:
Dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, bei Bedarf die Kontaktherstellung zur Fußpflege, das Haarewaschen und –trocknen, ggf. die Kontaktherstellung zum/zur Friseur/in sowie die Hautpflege.
Diese umfasst das Zähneputzen, die Prothesenreinigung, die Mundhygiene.
Einschließlich Herrichten der Tagesfrisur
Einschließlich der Gesichtspflege
Einschließlich der Pflege bei Urinalversorgung sowie Pflege bei der normalen Blasen- und Darmentleerung, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an.
Die Ernährung umfasst:
Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Hierzu zählen alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester, flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck, etc.
Hygienemaßnahmen, wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung
Beim Aufstehen und Zubettgehen werden Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen berücksichtigt. Das gewohnte Bett wird, entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen, in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit, so lange wie möglich erhalten. Die Angehörigen werden auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Die Mobilität umfasst:
Das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern
Das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellungen beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, wie Prothesen. Das Betten umfasst die Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfsmitteln. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb und außerhalb des Bettes ermöglichen. Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen werden vorbeugt und die Selbständigkeit wird unterstützt.
Das Gehen-, Stehen-, Treppensteigen
Diese umfassen das Bewegen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich bewegen,
Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z.B. organisieren und planen des Zahnarztbesuches)
Das An- und Auskleiden
Dies umfasst die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein Anzieh- und Ausziehtraining
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:
- Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfes
- Kochen, einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Nahrung
- Reinigen der Wohnung im unmittelbaren Wohnbereich des Pflegebedürftigen
- Spülen incl. der Reinigung des Spülbereiches
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung; dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung
- Beheizen der Wohnung einschließlich der Bereitstellung und Entsorgung des Heizmaterials