Krankenversicherung (SGB V)
Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung
Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet, wenn die Versorgung in einem Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann. Sie umfasst die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung.
Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen alle medizinisch notwendigen Maßnahmen durch, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Dabei arbeiten wir eng mit Ärzten, Therapeuten und anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen.
Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und wird nach ärztlicher Verordnung von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig sind.
Medikamente & Injektionen
- ✓Medikamentengabe und -überwachung
- ✓Insulin- und Heparinspritzen
- ✓Intramuskuläre Injektionen
- ✓Subkutane Injektionen
Wundversorgung
- ✓Verbandswechsel
- ✓Wundbehandlung und -dokumentation
- ✓Kompressionsverbände
- ✓Dekubitusbehandlung
Katheterpflege
- ✓Versorgung von Blasenkathetern (suprapubisch und transurethral)
- ✓Port-Versorgung
- ✓PEG-Versorgung (Ernährungssonde)
- ✓Stomaversorgung
Vitalzeichenkontrolle
Regelmäßige Überwachung wichtiger Vitalparameter zur Früherkennung von Veränderungen:
- ✓Blutdruck- und Pulsmessung
- ✓Blutzuckermessung
- ✓Temperaturmessung
- ✓Gewichtskontrolle
Weitere Leistungen
- ✓Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- ✓Augentropfengabe
- ✓Inhalationen
- ✓Einläufe
- ✓Infusionen
- ✓Sauerstofftherapie
Verordnung durch Ihren Arzt
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die Möglichkeit der häuslichen Krankenpflege. Nach der Verordnung übernehmen wir alle weiteren Schritte mit Ihrer Krankenkasse.
Fragen zur Behandlungspflege?
Wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege.