Ambulanter Pflegedienst Güstrow

Krankenversicherung (SGB V)

Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung

Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet, wenn die Versorgung in einem Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann. Sie umfasst die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung.

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen alle medizinisch notwendigen Maßnahmen durch, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Dabei arbeiten wir eng mit Ärzten, Therapeuten und anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen.

Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und wird nach ärztlicher Verordnung von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig sind.

Medikamente & Injektionen

  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Insulin- und Heparinspritzen
  • Intramuskuläre Injektionen
  • Subkutane Injektionen

Wundversorgung

  • Verbandswechsel
  • Wundbehandlung und -dokumentation
  • Kompressionsverbände
  • Dekubitusbehandlung

Katheterpflege

  • Versorgung von Blasenkathetern (suprapubisch und transurethral)
  • Port-Versorgung
  • PEG-Versorgung (Ernährungssonde)
  • Stomaversorgung

Vitalzeichenkontrolle

Regelmäßige Überwachung wichtiger Vitalparameter zur Früherkennung von Veränderungen:

  • Blutdruck- und Pulsmessung
  • Blutzuckermessung
  • Temperaturmessung
  • Gewichtskontrolle

Weitere Leistungen

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Augentropfengabe
  • Inhalationen
  • Einläufe
  • Infusionen
  • Sauerstofftherapie

Verordnung durch Ihren Arzt

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die Möglichkeit der häuslichen Krankenpflege. Nach der Verordnung übernehmen wir alle weiteren Schritte mit Ihrer Krankenkasse.

Fragen zur Behandlungspflege?

Wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege.